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Verhinderungspflege bei Verhinderung einer Pflegeperson

Bei Verhinderung einer Pflegeperson

Die Verhinderungspflege bezieht sich auf Pflegeleistungen, die bei Verhinderung einer Pflegeperson erbracht werden. Das kann z.B. aufgrund einer Erkrankung der pflegenden Person oder durch einen Erholungsurlaub erforderlich sein. Für diese Situationen springen wir ersatzweise ein und übernehmen pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen.
Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung oder der Krankenkasse einreichen. Der Erhalt der Leistungen ist jedoch nicht daran geknüpft, dass Sie den Antrag vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege stellen. Eine Auszahlung ist auch im Nachhinein möglich

25 jubilaeum

Pflegedienst Goll GbR

Alfred-Delp-Ring 22
99087 Erfurt

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